Standesamt Informationen

Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme, einem Arzt oder von den Eltern erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Seit 1. Jänner 2008 fallen für die Ausstellung einer Geburtsurkunde, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Kindes ausgestellt wird, keine Gebühren an!
Für die Ausstellung einer weiteren Geburtsurkunde fallen beim Standesamt Gebühren von € 9,30 an.

 

Anmeldung zur Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Termin zur Eheschließung stattfinden.

Eine telefonische Reservierung des Wunschtermins ist möglich, jedoch kann dieser erst nach Einlangen aller erforderlicher Unterlagen verbindlich bestätigt werden. 

Für die Anmeldung („Ermittlung der Ehefähigkeit“) werden folgende Dokumente im Original benötigt: 

·         Identitätsnachweis (z.B. Reisepass, Führerschein)
·         Geburtsurkunde
·         Staatsbürgerschaftsnachweis
·         Daten der Trauzeugen (Familienname, Vorname, Wohnort) 

Abhängig von Ihren persönlichen Umständen bzw. Ihrem Personenstand müssen u.a. weitere Dokumente vorgelegt werden: 

Bei gemeinsamen Kindern ist vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Vaterschaftsanerkenntnis
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn vorhanden) 

Geschiedene haben weiters vorzulegen:
- Heiratsurkunde der letzten Eheschließung
- Nachweis über deren Auflösung (mit Rechtskraftbestätigung versehene gerichtliche Entscheidungen oder Sterbeurkunde) 

Verwitwete haben vorzulegen:
- Heiratsurkunde
- Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin 

Akademische Grade:
- urkundlicher Nachweis über die Verleihung des akademischen Grades (z.B. Sponsionsurkunde, Diplome, etc.) 

Fremde Staatsangehörige:
Abhängig von Ihrem Herkunftsland (Geburtsort im Ausland oder bei fremder Staatsangehörigkeit) sind weitere Unterlagen erforderlich.
Bitte beachten Sie in diesem Fall unbedingt den oft wesentlich längeren Zeitraum, den Sie zur Beibringung aller Unterlagen benötigen!
Wir informieren Sie gerne! 

 

Anzeige eines Sterbefalles

Wird üblicherweise vom Bestatter gemacht. Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls die Ehe bereits wieder aufgelöst wurde: Sterbeurkunde oder Scheidungsbeschluss

Beim Standesamt fallen € 9,30 an Gebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde an. 

 

Namensänderungen

Die Österreichische Notariatskammer ist mit der Bitte an alle Standesämter herangetreten die Bürger zu informieren:

Sollten Sie in folgenden Registern/Verzeichnissen einen Eintrag veranlasst haben (durch Rechtsanwalt, Notar oder Gericht)

- Testamentsregister
- Zentrales Vertretungsverzeichnis
- Patientenverfügungsregister

ist es unbedingt notwendig, diese über eine Namensänderung (Familien- oder Nachname, Vorname) zu informieren!

Nähere Informationen:

 Datei herunterladen: PDFInformation der österr. Notariatskammer zu Namensänderungen
 Datei herunterladen: PDFFolder zur Namensänderung

 

Einführung des ZPR

Mit 1. November 2014 wurde das Zentrale Personenstandsregister (=ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (=ZSR) österreichweit eingeführt.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Datei herunterladen: PDFInformation zum Zentralen Personenstandsregister.pdf