Borkenkäfer

Borkenkäfer gehören zu natürlichen Artenausstattung unserer Nadelwälder. Die Entwicklung ihrer Population hängt von vielen natürlichen Faktoren ab und dabei insbesondere von einer günstigen Witterung (Temperatur > 16,5 °C) und einem geeigneten Brutraum-Angebot wie z. B. in kränkelnden und absterbenden Bäumen. Durch Windwurf, Schneebruch oder Immissionen geschwächte Nadelbäume (meist Fichten) können als Brutstätte dienen. Dadurch kann man von einer Massenvermehrung ausgehen. Die Käferpopulation steigt dann so stark an, dass auch gesunde und vitale Bäume durch den Massenangriff absterben können.

kaputte Fichte

Die Borkenkäfer werden in die sog. Rinden- und Holzbrüter eingeteilt:

Rindenbrüter
Die Rindenbrüter bohren sich in die Rinde von noch lebenden Bäumen, legen dort ihre Eier ab und ernähren sich vom Bast, wordurch der Baum in der Regel abstirbt. Typische Kennzeichen sind die Fraßgänge auf der Innenseite der Rinde, kleine braune Bohrmehlspuren am Stamm, Nadelfall und -verfärbung, Spechtabschläge und Harzaustritt.

Holzbrüter
Holzbrüter bohren sich in das Splintholz und legen dort ihre Eier ab. Die Anlage der Brusysteme und die damit verbundene Zerstörung des Holzes, führen zu einer erheblichen Wertminderung, da die technichen Eigenschaften des Holzes (Stabilität) eingeschränkt werden. Die Käfer und Larven ernähren sich von Pilzen, die sich in den Brutgängen züchten.

Förderung des Hackens und Mulchens von Schlagabraum befallener Käferherde
Auch heuer haben die Waldeigentümer ihr Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Forstschädlingen zu richten!

WAS IST ZU TUN?

Regelmäßige Kontrollgänge durch den Wald, um Käferbäume und –nester aufzufinden.
Sofortiges Aufarbeiten solcher Befallsherde und unverzüglicher Abtransport aus dem Wald.
Verbrennen (Achtung Waldbrandgefahr!) oder Häckseln (wenn noch Larvenstadium) befallener Äste und Wipfelstücke.
Rändelung in dem noch vermeintlich gesund erscheinenden Bestand.
Bei Beobachtung von Vborkenkäferschäden im benachbarten Wald unverzügliche Information des Waldeigentümers. Bei „Gefahr im Verzug“ bzw. bei Nichtreagieren Meldung an Bezirkshauptmannschaft unter 02752/99 02 53-26 00 (Bez.-Fortsinspektor).

FÖRDERUNG

Förderhöhe von 60 Prozent der Netto-Gesamtkosten lt. Rechnung oder pauschal 30,00 € pro Maschinenarbeitsstunde zum Mulchen oder Hacken von Ast- und Stammholz von Käferlöchern.
Antragszeitraum gilt bis 15. Mai 2004.