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Berechnungslänge (Quadratwurzel der Baufläche) mal Bauklassenkoeffizient (mind. 1,25) mal Einheitssatz 480,00 Euro Grundflächelt. Gemeinderatssitzung vom 15.06.2022.
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z. 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45 in der Fassung BGBl. Nr. 201/1996.Diese Abgabe beinhaltet folgende Leistungen seitens der Gemeinde:- Ausbau der Fahrbahn und des Gehsteiges- Oberflächenentwässerung und Beleuchtung einer an den Bauplatz grenzenden StraßeMöglichkeit zur Stundung/Ratenzahlung 1. Schriftlicher Antrag des Zahlungspflichtigen an die Marktgemeinde St. Leonhard am Forst.2. Entscheidung durch den Gemeindevorstand3. Nach Erhalt des Bescheides 1. Rate sofort fällig, 2. Rate nach 6 Monaten fällig. Achtung!Für Abgabenschuldigkeiten, für welche ein Antrag auf Zahlungserleichterung gestellt wurde sind laut § 212b BAO ab 01.01.2010 Stundungszinsen in Höhe von 6% pro Jahr zu entrichten. Laut § 217 sind für nicht zeitgerecht entrichtete Abgaben ein Säumniszuschlag in Höhe von 2% zu entrichten.