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Die Beerdigungsgebühr für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates beträgt bei: Erdgrabstellen EUR 480,-- Urnengräbern EUR 156,-- Urnennischen EUR 156,-- Grüften EUR 612,-- Die angegebenen Beerdigungsgebühren beinhalten nicht das Entfernen der Hecken, Sträucher, Bäume, Wurzeln, etc., Schremmarbeiten durch Fundamente und Grabteile. Es wird der tatsächliche Zeitaufwand zum ortsüblichen Preis bzw. Gerätebeistellung (Kompressor) zu den festgesetzten Beerdigungsgebühren dazugerechnet.Die Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage) sowie der Aufbahrungshalle betragen für jeden angefangenen Tag je EUR 48,--. Für Beerdigungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 50 % verrechnet.An Sonn- und Feiertagen findet keine Beerdigung statt.Die Gebühr für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)beträgt für jeden angefangenen Tag EUR 48,--
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshallebeträgt für jeden angefangenen Tag EUR 48,--