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30% der Aufschließungsabgabe und10% der einbezahlten Kommunalsteuer für 24 Monate oder20% der einbezahlten Kommunalsteuer für 24 Monate in Altbestand20% der Nettogabe für Kanal- und Wasseranschluss, wenn Berechnungsfläche mehr als 700 m² Die Förderung der Kommunalsteuer für neu gegründete Betriebe wird nach dem 2. Bestandsjahr gewährt. Diesbezügliches Förderansuchen kann formlos bei der Gemeinde beantragt werden!