Betriebsförderung

30% der Aufschließungsabgabe und
10% der einbezahlten Kommunalsteuer für 24 Monate oder
20% der einbezahlten Kommunalsteuer für 24 Monate in Altbestand
20% der Nettogabe für Kanal- und Wasseranschluss, wenn Berechnungsfläche mehr als 700 m²

Die Förderung der Kommunalsteuer für neu gegründete Betriebe wird nach dem 2. Bestandsjahr gewährt. Diesbezügliches Förderansuchen kann formlos bei der Gemeinde beantragt werden!