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Die Enterdigungsgebühr (für die Enterdigung - Exhumierung - einer Leiche) beträgt das Zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
Erdgrabstellen EUR 350,--
Urnengräber EUR 110,--
Urnennische EUR 110,--
Grüfte EUR 441,--
Erdgrabstellen mit Deckel (blinde Grüfte) EUR 497,--
Die Beerdigungsgebühr von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Absatz 1 lit. a und lit. c – lit. g festgesetzten Gebührensätze.