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Der Gemeinderat der Marktgemeinde St. Leonhard am Forst beschließt für den über den widmungsmäßigen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund in der Marktgemeinde St. Leonhard am Forst die Einhebung einer Gebrauchsabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973, LGBl. 3700, in der derzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit dem NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017, LGBl. Nr. 83/2016, wie folgt:
Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 (NÖ Gebrauchsabgabetarif 2017) mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.
Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest:
Monatsabgaben je begonnenen Kalendermonat
Tarifpost 2. Für Vorgärten (Aufstellung von Tischen, Stühlen u.ä., sogenannte Schanigärten) vor Geschäftslokalen aller Art je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenen Monat Euro 5,00
Verordnung Erhebung der Gebrauchsabgabe (84 KB) - .PDF