Müllgebühren

Die aktuellen Tarife sind hier ersichtlich.                         GVU Logo

Die rechtlichen Grundlagen der Abfallsammlung und der Einhebung der Abfallgebühren finden sich im Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. 325/1990, im NÖ Abfallwirtschaftsgesetz, LGBl. 8240, sowie in der Abfallwirtschaftsverordnung des Gemeindeverbandes vom 1.1.1993.

Laut geltender Abfallwirtschaftsverordnung umfasst der Pflichtbereich das gesamte Gemeindegebiet. Alle Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken die in diesem Pflichtbereich liegen, sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Abfälle nur durch jene Einrichtungen erfassen und behandeln zu lassen, deren sich die Gemeinde bedient. Das bedeutet, dass die Art der Bereithaltung, Abholung, Abfuhr, Verwertung und/oder Deponierung von Abfall nicht im Belieben des Einzelnen steht, sondern in der durch die Gemeinde bestimmte Weise erfolgen muss.

Hievon sind ausgenommen:
- kompostierbare Abfälle, die auf der betreffenden Liegenschaft oder im örtlichen Nahebereich einer ordnungsgemäßen Kompostierung zugeführt werden; - betriebliche Abfälle; die Betriebsinhaber müssen selbst für die ordnungsgemäße Erfassung und Behandlung ihrer Abfälle sorgen; - Abfälle, die auf Grund anderer Rechtsvorschriften erfasst und behandelt werden
(z.B.: Problemstoffe).

Abfallwirtschaftsgebühr Mit der Abfallwirtschaftsgebühr werden die Kosten für die Erfassung und Behandlung (Entsorgung) von Abfall sowie für die Bereitstellung von Abfallentsorgungseinrichtungen finanziert.