Strafregisterbescheinigung

Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt 30,70 Euro. Diese Kosten teilen sich auf wie folgt:

Für den Antrag

  • Generell: 14,30 Euro

Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung

  • Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
    Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro (bei elektronischem Antrag mit Bürgerkarte, z.B. Handy-Signatur, 10,70 Euro).

  • Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro

Werden eine "Strafregisterbescheinigung" und eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zugleich beantragt, fallen nur die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die "Strafregisterbescheinigung" an.

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