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Grundsätzlich betragen die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung insgesamt 30,70 Euro. Diese Kosten teilen sich auf wie folgt:
Für den Antrag
Generell: 14,30 Euro
Für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung
Zeugnisgebühr: 14,30 Euro Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (natürliche oder juristische Person, z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde) dienen soll. In diesem Fall kostet die Bescheinigung somit insgesamt 16,40 Euro (bei elektronischem Antrag mit Bürgerkarte, z.B. Handy-Signatur, 10,70 Euro).
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro
Werden eine "Strafregisterbescheinigung" und eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" zugleich beantragt, fallen nur die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die "Strafregisterbescheinigung" an.
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